Waldbrandgefahr

Bei den aktuellen Temperaturen sollte das Merkblatt des Main-Tauber-Kreises unbedingt beachtet werden!

Feuer und Rauchen im Wald

Nach § 42 Landeswaldgesetz (LWaldG) darf kein Feuer innerhalb des Waldes oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald entfernt entzündet werden. Ausnahmen gelten für Feuer innerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen.

Brennende und glimmende Gegenstände dürfen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald entfernt nicht weggeworfen werden.

Zudem gilt im Wald ein Rauchverbot in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober.

Allgemeine Informationen

Ein Großteil der Wald- und Flächenbrände wird durch unachtsames und fahrlässiges Verhalten der Menschen verursacht.

Folgende Regeln sollten deshalb unbedingt beachtet werden:

  • keine Zigaretten und sonstige brennende Gegenstände wegwerfen oder aus dem Fahrzeug werfen
  • Fahrzeuge mit warmem Motor nicht auf trockenem und höherem Gras abstellen
       
  • Feuer an ausgewiesenen, genehmigten Plätzen:
       
  • - möglichst klein halten, nie unbeaufsichtigt lassen und auf den Funkenflug achten
  • - sicherheitshalber immer Löschwasser in Kanistern, Feuerlöscher und/oder Schaufel beim Grillen mitnehmen
      
  • - Feuer und Glutreste gut ablöschen und die Grillstelle nicht verlassen, bevor nicht alles gelöscht ist; der Wind kann die Glut auch noch nach vielen Stunden wieder anfachen
      
  • - bei hoher bzw. sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 bzw. 5) oder bei starkem Wind vorsichtshalber keine Feuer an den ausgewiesenen Grillplätzen entzünden
  • Rauchentwicklung und Brände sofort über den Notruf 112 melden (am besten mit Standort)

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe kann beim Deutschen Wetterdienst (DWD) unter www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html abgerufen werden. Dort werden auch Prognosen für die nächsten Tage abgegeben.